Duales Studium: Arbeitsvertrag, Rechte, Pflichten Und Mehr! - Unicum Abi

LAG Rheinland-Pfalz: Arbeitgeber bleibt auf Studiengebühren sitzen Wenn Unternehmen bei einem Dualen Studium Rückzahlungsklauseln einseitig zu ihren Gunsten formulieren, können Studierende davon später profitieren. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschied in einem am Montag, 09. 12. 2019, veröffentlichten Urteil, dass eine Studentin nichts zurückzahlen muss, weil die einseitigen Vertragsklauseln insgesamt unwirksam sind (AZ: 7 Sa 6/19). Die ehemalige Studentin hatte mit einem Unternehmen ein hier als "Training-on-the-Job" bezeichnetes duales Studium an der privaten "Europäischen Fachhochschule" (EUFH) in Brühl bei Bonn vereinbart. Der Vertrag ging über sechs Semester bis zum Bachelor und enthielt mehrere Blöcke betrieblicher Arbeit von jeweils etwa drei Monaten. Das Unternehmen zahlte der EUFH die Studiengebühren von monatlich 660, 00 € und der Studentin eine monatliche Vergütung von 1. Duales Studium Rückzahlungsverpflichtung - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. 300, 00 €. Allerdings waren die Studiengebühren laut Vertrag nur ein Darlehen.

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In jüngerer Zeit ist in der Praxis vermehrt festzustellen, dass die rechtswirksame Ausgestaltung von Rückzahlungsklauseln für die Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Aus- oder Fortbildung Arbeitgebern Schwierigkeiten bereitet. Vor dem Hintergrund, dass eine unwirksame Rückzahlungsklausel für Arbeitgeber weitreichende finanzielle Folgen haben kann ("Alles-oder-Nichts-Prinzip"), soll im Folgenden ein Überblick über die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Rückzahlungsklauseln für Aus- und Fortbildungskosten bestehenden wesentlichen Stolperfallen gegeben werden. Rückzahlungsklausel legitim - Arbeitsgericht Gießen gibt Unternehmen recht | duales-studium.de. Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter ganz oder teilweise eine Aus- oder Fortbildung finanzieren, sei es ein duales Studium oder eine Weiterbildung, haben ein Interesse daran, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation nach Abschluss der Aus- oder Fortbildung möglichst langfristig zu nutzen und den Arbeitnehmer entsprechend an das Unternehmen zu binden. Aus diesem Grund vereinbaren Arbeitgeber in aller Regel mit Arbeitnehmern, denen sie eine Fortbildung finanzieren, dass diese die Fortbildungskosten (anteilig) zurückzahlen müssen, wenn sie vor Ablauf einer bestimmten Frist aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

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Rückzahlungsklausel Da der Praxispartner viel in deine Ausbildung investiert, möchte er natürlich auch etwas davon haben. Idealerweise deine volle Arbeitskraft. Wenn du aber beispielsweise vorher kündigst (oder zurecht gefeuert wirst), bleibt er auf den Kosten (Studienbeiträge plus Zeit, in der du freigestellt warst) sitzen. Rückzahlungsklausel duales studium der. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Rückzahlungsklausel. Um rechtskräftig zu sein, muss sie offensichtlich und verständlich sein und darf dich nicht benachteiligen. Inhaltlich muss sie vier Punkte abdecken: Die Höhe und Art der Rückzahlungsverpflichtung Das Anschlussarbeitsverhältnis Eine angemessene Bindungsdauer Die Unterscheidung, wer kündigt und warum Du brauchst beispielsweise nichts zurückzuzahlen, wenn dir kein adäquater Anschlussarbeitsplatz angeboten werden kann oder du kündigst, weil der Arbeitsgeber gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. UNICUM Buchtipp Duales Studium. Der Wegbegleiter ins Berufsleben Manuel Thaler/Florian Mörchel 286 Seiten plus Online Content STARK Verlag 2016, 17, 95 Euro Online bestellen (Amazon): Duales Studium.

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Generelle Anforderungen an Rückzahlungsklauseln Generell lässt sich sagen, dass die Grenzen der Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen enden, wenn damit beabsichtigt wird, dass die Entschlussfreiheit des Arbeitnehmers beeinträchtigt wird. Es gilt ein striktes Verbot einer unzulässigen Kündigungserschwerung (BAG, Urteil vom 31. 05. 1960, Az. : 5 AZR 505/58). Vielmehr soll mit einer solchen Klausel dem berechtigte Interesse des Arbeitgebers Rechnung getragen werden, dass eben dieser Zahlungen zurückverlangen kann, die im Vertrauen auf ein gedeihliches Beschäftigungsverhältnis leistet wurden. Dabei sollte immer geprüft werden, ob das verfolgte Interesse gerechtfertigt ist, denn nur weil eine solche Klausel im Vertrag steht, bedeutet das nicht, dass diese wirksam ist. Es ist vielmehr zu überprüfen, ob die jeweilige Regelung einer Inhaltskontrolle standhält. Rückzahlungsklausel duales studium vertrag. Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders – entgegen Treu und Glauben – unangemessen benachteiligen.

Frage vom 6. 3. 2013 | 21:12 Von Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich) Duales Studium - Rückzahlungsklausel Guten Tag, ich befinde mich in einem dualen Studium. Der Ausbildungsvertrag (genauer: "Vertrag zur Durchführung des praktischen Teils eines dualen Studiengangs in Kooperation mit der FH xxx") gilt seit dem 01. 09. 2012. Rückzahlungsklausel für Studiengebühren bei dualem Studium. Es ist eine Probezeit von 6 Monaten festgelegt, die am 01. 03. 2013 - noch vor Beendigung der ersten Theoriephase im Rahmen des Studiums - also abgelaufen ist. Nun enthält der Vertrag folgende Klausel: "Wird das Praktikumsverhältnis nach Ablauf der Probezeit aber noch vor Beendigung des Studium gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben, so hat der Student die bis dahin angefallenen Gebühren zu erstatten. " Ist diese Klausel tatsächlich wirksam, oder könnte sie 1. nach §307 BGB eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Studierenden darstellen, weil sie a)keine Kündigungsgründe unterscheidet (d. h. auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wegen unzureichender Leistung im Studium soll zurückgezahlt werden) und b)die anfallenden Kosten (geschätzt) bei etwa 2500€ pro Semester liegen würden?

Sat, 04 May 2024 08:29:52 +0000