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Bitte beachten Sie: Mit dem Tag nach Beendigung der Fahrt beginnt die Frist. Die Frist endet nach Ablauf von 6 Monaten. Danach erlischt der Anspruch auf Reisekostenerstattung (§3 Absatz 2 LRKG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Eingangsdatum bei der Schule. Allgemeines: Hinweise zum Reisekostenrecht Tagegeld -Tabelle Schulwanderfahrten: Richtlinien für Schulfahrten vom 26. 04. 2013 Antragsformular Schulfahrten und Dienstreisegenehmigung bzw. Beauftragung Verfügung vom 29. 2022 an die öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks Detmold Meldeformular für den Mehr- / oder Minderbedarf 2022 Antrag auf Erstattung der Reisekosten bei Schulwanderfahrten - statisch nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) mit Ausfüllhinweisen Antrag auf Erstattung der Reisekosten bei Schulwanderfahrten - dynamisch nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) mit Ausfüllhinweisen Anträge auf Reisekostenerstattung für Fahrten bis einschließlich 31. Landesreisekostengesetz nrw 26 de. 12. 2021 Antrag auf Reisekostenerstattung (nicht für Fortbildungsmaßnahmen) nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) mit Ausfüllhinweisen Antrag auf Reisekostenerstattung (nur für Fortbildungsmaßnahmen Dezernat 46) Antrag auf Reisekostenerstattung (nur für Fortbildungsmaßnahmen Dezernat 48) Reisekostenberechnung für Fahrten zu Nebenschulstandorten, Kindergarten-/ Praxisbesuche, Betriebspraktika und AOSF-Verfahren Reisekostenberechnung für Personalversammlungen Anträge auf Reisekostenerstattung für Fahrten ab dem 01.
Anm. : Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Landesreisekostenrechts sowie zur Anpassung einer beihilferechtlichen Regelung im Landesbeamtengesetz vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1367)
Vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW.
Bürgerliches Gesetzbuch Buch 4 – Familienrecht, Abs. Bürgerliche Ehe, Titel Wirkungen der Ehe im Allgemeinen § 1356 Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit Die Fassung von 1. Januar 1900–1. Juli 1958 (1) Die Frau ist, …, berechtigt und verpflichtet, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten. (2) Zu Arbeiten im Hauswesen und im Geschäfte des Mannes ist die Frau verpflichtet, […] Bürgerliches Gesetzbuch Buch 4 – Familienrecht, Abs. Landesreisekostengesetz nrw 26 live. Bürgerliche Ehe, Titel Verlöbnis § 1300 Kranzgeld (1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Als Kranzgeld bezeichnete man in […] Früher gab es im Landesreisekostengesetz von Nordrhein-Westfalen (NRW) den § 26: "Wenn ein Beamter während der Dienstreise stirbt, so ist die Dienstreise beendet". Dieser Paragraph wurde wahrscheinlich aufgrund seiner Logik und Selbsterklärung abgeschafft.